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Allgemeine Verstrags- und Reisebedingungen
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Die vorliegenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages
zwischen Wanderlust, CH 7104 Versam, und dem Reiseteilnehmer.
Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten sein. Für
die Flüge gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der
Fluggesellschaft.
1. Anmeldung
Die Teilnehmerzahl bei allen Angeboten ist beschränkt. Wir
empfehlen eine frühzeitige Buchung. Damit ist der Platz garantiert
und die rechtzeitige Organisation wird erleichtert. Die Buchung muss
schriftlich mit dem Anmeldetalon im Internet (das Absenden des
Formulars ersetzt die Unterschrift) oder per Post erfolgen. Nachdem
wir die Buchung schriftlich bestätigt haben ist die Teilnahme
verbindlich - auch vor dem ersten Zahlungseingang.
2. Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine
Bestätigung/Rechnung. Für Reisen mit Flug ist eine Anzahlung in der
Höhe des Flugpreises innerhalb von 10 Tagen fällig. Der Restbetrag
muss bis 60 Tage vor Abreise auf unserem Konto eingegangen sein. Für
alle übrigen Angebote ist keine Anzahlung erforderlich. Bei
Europareisen muss der Reisebetrag bis Buchungsschluss einbezahlt
werden, bei CH-Touren bis 30 Tage vor Tourbeginn. Erfolgt die
Anmeldung später muss die Zahlung unverzüglich erfolgen. Verspätete
Zahlungen berechtigen Wanderlust die Reiseleistungen zu verweigern.
3. Preise, Preisanpassungen
In Ausnahmefällen müssen wir uns vorbehalten, den vereinbarten
Reisepreis zu erhöhen. Preisänderungen können sich ergeben aus der
nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich
Treibstoff- zuschläge), aus neu eingeführten oder erhöhten
allgemein verbindlichen Abgaben oder Gebühren (wie z.B.
Flughafentaxen), aus staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B.
Mehrwertsteuer), aus Flugplan- oder Wechselkursänderungen. Bei
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann die Reise mit einem
Kleingruppen-Zuschlag durchgeführt werden.
Falls wir den vereinbarten Preis ändern müssen, wird die Erhöhung
unter Angabe der Gründe bis spätestens drei Wochen vor Abreise
bekannt gegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des
ursprünglichen Reisepreises, so hat der Kunde das Recht, innert 5
Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag
zurückzutreten, was uns schriftlich mitgeteilt werden muss. In diesem
Fall wird die bereits geleistete Zahlung unverzüglich
zurückerstattet. Weitere Forderungen sind ausgeschlossen.
4. Anforderungen/Voraussetzungen
Die Anforderungen für unsere Reisen und Touren sind im jeweiligen
Detailprogramm definiert. Der Teilnehmer verpflichten sich für ein
entsprechendes Training und körperliche Fitness und Gesundheit zu
sorgen und auch die sonstigen Anforderungen und
Ausrüstungsvorschriften gemäss Reiseunterlagen zu erfüllen. Bei
Asienreisen wird speziell auf die mangelnde medizinische Versorgung
und auf die schlechte Erschliessung und die eingeschränkten
Kommunikationsmöglichkeiten (Notruf) hingewiesen. Der Teilnehmer ist
sich dessen bewusst und übernimmt das Risiko ausdrücklich selbst.
5. Annullationskonditionen / Änderungen
- Annullation durch Kunden
Eine Annulation muss schriftlich erfolgen. Als Stichtag gilt das
Eintreffen der eingeschriebenen Annullation unter Angabe der Gründe.
- Asienreisen und Reisen mit Flug:
gemäss Angaben im Detailprogramm
- übrige Europareisen:
gemäss Angaben im Detailprogramm
- Schweizertouren:
gemäss Angaben im Detailprogramm
Jeder Teilnehmer, der sich zur Abreise/Tour nicht, zu spät oder ohne
die notwendigen Reisedokumente und Ausrüstung einfindet, schuldet 100
% des Reisepreises.
- Änderungen / Umbuchung (Flüge, etc.)
Es werden die entsprechenden Kosten, plus in jedem Fall CHF 50.-
verrechnet.
- Annullation durch Wanderlust
Alle von uns angebotenen Reisen basieren auf einer
Mindestteilnehmerzahl (siehe Detailprogramm). Wird diese nicht
erreicht, so sind wir berechtigt, die Reise bis spätestens drei
Wochen vor Reisebeginn zu annullieren. Liegen Gründe vor, welche eine
Reisedurchführung verunmöglichen, wie z.B. höhere Gewalt,
Naturkatastrophen, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks,
Epidemien oder Umstände, die zur Gefährdung von Leib und Leben
führen können, Nichterteilung oder Entzug von Lande- oder
Fahrbewilligungen oder behördliche Massnahmen, kann Wanderlust auch
kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch wenn die Leitung
vor Beginn der Reise/Tour ausfällt und kein Ersatz gefunden werden
kann. In diesen Fällen werden alle bereits geleisteten Zahlungen
vollumfänglich zurückbezahlt. Weitergehende Ersatzansprüche sind
ausgeschlossen.
- Vorzeitige Rückreise durch den Kunden
Bei Abbruch oder Unterbruch einer Reise/Tour erfolgt keine
Rückerstattung für nichtbezogene Leistungen. Alle zusätzlichen (Reise)kosten
gehen zu Lasten des Teilnehmers.
6. Versicherungen
Im Reisepreis sind
keinerlei Versicherungen eingeschlossen. Es ist ausdrücklich Sache
des Teilnehmers, sich für die Deckung aller auftretenden Risiken zu
versichern und zu überprüfen, ob die Deckung im Reisegebiet
gewährleistet ist. Der Abschluss einer Annullierungskosten- und
Reise-Assistanceversicherung ist in Ihrem eigenen Interesse. Bei
Asienreisen ist die kombinierte Reise-Assistancever-sicherung
obligatorisch. Bei Europareisen ist mindestens eine
Annullierungsversicherung vorgeschrieben. Für Schweizer Touren
empfehlen wir die entsprechende Deckung inkl. Einschluss von Bergungs-
und Rettungskosten.
- Annullierungskostenversicherung
Diese Versicherung deckt den Reiseteilnehmer in der Zeit zwischen
dem Tag der Buchung und dem Reiseantritt für die vertraglich
geschuldeten Kosten bei Annullierung aus zwingenden Gründen gemäss
den Versicherungsbedingungen.
Die Versicherung muss innerhalb von 8 Tagen seit
Buchungsbestätigung abgeschlossen werden. Gilt auch für die
nachstehende Reise-Assistanceversicherung.
- Reise-Assistanceversicherung
Bei Ereignissen während der Reise (schwere Krankheit, Unfall
usw.) deckt die Reise-Assistanceversicherung die
Extrarückreisekosten, allfällige Mehrkosten, Rettungs-, Such- und
Heimschaffungskosten, etc. gemäss den Versicherungsbedingungen.
(Deckung weltweit bei Asienreisen beachten!).
- Unfall-, Kranken- und Diebstahlversicherungen
Unfall-, Kranken- und Diebstahlversicherungen sind Sache des
Reiseteilnehmers. (weltweite Deckung bei Asienreisen!) Bei
Fragen zu den Versicherungen helfen wir gerne. Die
Reiseversicherungen sind auch online buchbar z.B. bei der ELVIA
Versicherung, www.elvia.ch
7. Haftung
Die Haftung von Wanderlust beschränkt sich in jedem Fall auf
Höhe und Umfang des vereinbarten Angebotes und erfasst nur den
unmittelbaren Schaden.
- Haftungsausschluss:
Es besteht kein Haftungsanspruch bei Versäumnissen des Kunden
sowie bei höherer Gewalt oder Ereignissen, welche Wanderlust oder ein
Dienstleistungsträger trotz aller gebotener Sorgfalt nicht
vorhersehen oder abwenden konnte (z.B. Programmänderungen infolge
behördlicher Massnahmen, Streik, Epidiemien, Witterungsverhältnisse,
Flugplanänderungen, Verspätung Dritter usw.)
Der Reiseteilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an Veranstaltungen und
Sportaktivitäten teil, die er direkt vor Ort bucht. Für Leistungen,
welche der Reiseteilnehmer während der Reise nicht beansprucht
(Ausflüge, Besichtigungen, Mahlzeiten usw.), besteht kein Anspruch
auf Vergütung.
Die Leistungsträger wie Fluggesellschaften, Busunternehmen sowie
andere Transportführer haften im Rahmen der geltenden gesetzlichen
Vorschriften, internationaler Abkommen und nationaler Gesetze für die
Erbringung ihrer Leistungen grundsätzlich in eigener Verantwortung
direkt gegenüber dem Reiseteilnehmer.
An Bergbesteigungen, Wanderungen, Radtouren, Bootsfahrten und anderen
Sportaktivitäten sowie Unternehmungen, die mit besonderen Risiken
verbunden sind, nimmt der Reiseteilnehmer auf eigenes Risiko teil.
Wanderlust ist für Ansprüche aus Berufshaftpflicht mit einem
Deckungsumfang von CHF 5’000’000.- pro Schadenfall versichert.
8.
Programmänderungen
Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder
einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart,
Fluggesellschaft, Ausflüge usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene
Umstände dies erfordern. Bei Programmänderungen vor Reisebeginn
werden Sie baldmöglichst darüber informiert. Sind Änderungen
während der Reise notwendig (z.B. aufgrund höherer Gewalt, Ausfall
von Transportmitteln, Witterungsbedingungen, neuer staatlicher
Bestimmungen, etc.) so sind wir bemüht die beste Ersatzleistung zu
finden. Allfällige Mehrkosten gehen hierbei zu Lasten des Kunden und
werden ausdrücklich anerkannt. In manchen Fällen sind diese
Mehrkosten durch die obligatorische Reise-Assistanceversicherung
gedeckt; es gelten die entsprechenden Versicherungsbedingungen.
Ändert der Reiseteilnehmer selbst das Programm während der Reise
oder bricht er diese ab, so gehen sämtliche Kosten zu seinen Lasten,
sofern sie bei Abbruch der Reise aus zwingenden Gründen nicht,
teilweise oder vollständig durch die Reise-Assistance-Versicherung
gedeckt sind. In diesem Fall muss die Versicherung umgehend
kontaktiert werden.
9. Pass, Visa,
Impfungen, Zoll
Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde Angaben zu den
Pass- und Visavorschriften sowie zu den Gesundheitsvorschriften,
welche für die gebuchte Reise/Tour zu beachten sind. Für das
Einhalten der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsbestimmungen ist der Kunde verantwortlich.
10. Einerzimmer
Gebuchte Einzelzimmer können nicht immer garantiert werden. Ist
ein bestätigtes Einzelzimmer nicht verfügbar, so hat der
Reiseteilnehmer Anspruch auf Rückerstattung des für diese Nacht
bezahlten Zuschlages. Allein reisende Personen haben die Möglichkeit,
ein „halbes Doppelzimmer" zu buchen. Sollte jedoch das Zimmer
nicht mit zwei Personen besetzt werden können, so behalten wir uns
vor, eine Umbuchung auf ein Einerzimmer vorzunehmen und den
entsprechenden Zuschlag zu verrechnen.
11.
Beanstandungen, Reklamationen
Sollte der Kunde während der Reise/Tour Anlass zu Beanstandungen
haben, so müssen diese unverzüglich der Reiseleitung oder dem
Leistungsträger gemeldet werden. Diese werden sich bemühen, die
Mängel an Ort und Stelle zu beheben. Ist dies nicht möglich muss
eine schriftliche Bestätigung der Beanstandungen eingeholt und bis
spätestens 30 Tage nach Rückkehr an Wanderlust eingereicht werden.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Ilanz,
Graubünden
13. Sonstiges
Im Preis eingeschlossene Leistungen sind im Detailprogramm
aufgelistet. Preisänderungen vorbehalten.
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