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Allgemeine Verstrags- und Reisebedingungen       Druckversion als Pdf
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Wanderlust, CH 7104 Versam, und dem Reiseteilnehmer. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten sein. Für die Flüge gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der Fluggesellschaft.

1. Anmeldung
Die Teilnehmerzahl bei allen Angeboten ist beschränkt. Wir empfehlen eine frühzeitige Buchung. Damit ist der Platz garantiert und die rechtzeitige Organisation wird erleichtert. Die Buchung muss schriftlich mit dem Anmeldetalon im Internet (das Absenden des Formulars ersetzt die Unterschrift) oder per Post erfolgen. Nachdem wir die Buchung schriftlich bestätigt haben ist die Teilnahme verbindlich - auch vor dem ersten Zahlungseingang.

2. Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine Bestätigung/Rechnung. Für Reisen mit Flug ist eine Anzahlung in der Höhe des Flugpreises innerhalb von 10 Tagen fällig. Der Restbetrag muss bis 60 Tage vor Abreise auf unserem Konto eingegangen sein. Für alle übrigen Angebote ist keine Anzahlung erforderlich. Bei Europareisen muss der Reisebetrag bis Buchungsschluss einbezahlt werden, bei CH-Touren bis 30 Tage vor Tourbeginn. Erfolgt die Anmeldung später muss die Zahlung unverzüglich erfolgen. Verspätete Zahlungen berechtigen Wanderlust die Reiseleistungen zu verweigern.

3. Preise, Preisanpassungen
In Ausnahmefällen müssen wir uns vorbehalten, den vereinbarten Reisepreis zu erhöhen. Preisänderungen können sich ergeben aus der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich Treibstoff- zuschläge), aus neu eingeführten oder erhöhten allgemein verbindlichen Abgaben oder Gebühren (wie z.B. Flughafentaxen), aus staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer), aus Flugplan- oder Wechselkursänderungen. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann die Reise mit einem Kleingruppen-Zuschlag durchgeführt werden.
Falls wir den vereinbarten Preis ändern müssen, wird die Erhöhung unter Angabe der Gründe bis spätestens drei Wochen vor Abreise bekannt gegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des ursprünglichen Reisepreises, so hat der Kunde das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten, was uns schriftlich mitgeteilt werden muss. In diesem Fall wird die bereits geleistete Zahlung unverzüglich zurückerstattet. Weitere Forderungen sind ausgeschlossen.

4. Anforderungen/Voraussetzungen
Die Anforderungen für unsere Reisen und Touren sind im jeweiligen Detailprogramm definiert. Der Teilnehmer verpflichten sich für ein entsprechendes Training und körperliche Fitness und Gesundheit zu sorgen und auch die sonstigen Anforderungen und Ausrüstungsvorschriften gemäss Reiseunterlagen zu erfüllen. Bei Asienreisen wird speziell auf die mangelnde medizinische Versorgung und auf die schlechte Erschliessung und die eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten (Notruf) hingewiesen. Der Teilnehmer ist sich dessen bewusst und übernimmt das Risiko ausdrücklich selbst.

5. Annullationskonditionen / Änderungen
- Annullation durch Kunden
Eine Annulation muss schriftlich erfolgen. Als Stichtag gilt das Eintreffen der eingeschriebenen Annullation unter Angabe der Gründe.

- Asienreisen und Reisen mit Flug:
gemäss Angaben im Detailprogramm

- übrige Europareisen: 
gemäss Angaben im Detailprogramm

- Schweizertouren:
gemäss Angaben im Detailprogramm

Jeder Teilnehmer, der sich zur Abreise/Tour nicht, zu spät oder ohne die notwendigen Reisedokumente und Ausrüstung einfindet, schuldet 100 % des Reisepreises.

- Änderungen / Umbuchung (Flüge, etc.)
Es werden die entsprechenden Kosten, plus in jedem Fall CHF 50.- verrechnet.

- Annullation durch Wanderlust
Alle von uns angebotenen Reisen basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl (siehe Detailprogramm). Wird diese nicht erreicht, so sind wir berechtigt, die Reise bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn zu annullieren. Liegen Gründe vor, welche eine Reisedurchführung verunmöglichen, wie z.B. höhere Gewalt, Naturkatastrophen, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, Epidemien oder Umstände, die zur Gefährdung von Leib und Leben führen können, Nichterteilung oder Entzug von Lande- oder Fahrbewilligungen oder behördliche Massnahmen, kann Wanderlust auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch wenn die Leitung vor Beginn der Reise/Tour ausfällt und kein Ersatz gefunden werden kann. In diesen Fällen werden alle bereits geleisteten Zahlungen vollumfänglich zurückbezahlt. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

- Vorzeitige Rückreise durch den Kunden
Bei Abbruch oder Unterbruch einer Reise/Tour erfolgt keine Rückerstattung für nichtbezogene Leistungen. Alle zusätzlichen (Reise)kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

6. Versicherungen
Im Reisepreis sind keinerlei Versicherungen eingeschlossen. Es ist ausdrücklich Sache des Teilnehmers, sich für die Deckung aller auftretenden Risiken zu versichern und zu überprüfen, ob die Deckung im Reisegebiet gewährleistet ist. Der Abschluss einer Annullierungskosten- und Reise-Assistanceversicherung ist in Ihrem eigenen Interesse. Bei Asienreisen ist die kombinierte Reise-Assistancever-sicherung obligatorisch. Bei Europareisen ist mindestens eine Annullierungsversicherung vorgeschrieben. Für Schweizer Touren empfehlen wir die entsprechende Deckung inkl. Einschluss von Bergungs- und Rettungskosten.

- Annullierungskostenversicherung
Diese Versicherung deckt den Reiseteilnehmer in der Zeit zwischen dem Tag der Buchung und dem Reiseantritt für die vertraglich geschuldeten Kosten bei Annullierung aus zwingenden Gründen gemäss den Versicherungsbedingungen.
Die Versicherung muss innerhalb von 8 Tagen seit Buchungsbestätigung abgeschlossen werden. Gilt auch für die nachstehende Reise-Assistanceversicherung.

- Reise-Assistanceversicherung
Bei Ereignissen während der Reise (schwere Krankheit, Unfall usw.) deckt die Reise-Assistanceversicherung die Extrarückreisekosten, allfällige Mehrkosten, Rettungs-, Such- und Heimschaffungskosten, etc. gemäss den Versicherungsbedingungen. (Deckung weltweit bei Asienreisen beachten!).

- Unfall-, Kranken- und Diebstahlversicherungen
Unfall-, Kranken- und Diebstahlversicherungen sind Sache des Reiseteilnehmers. (weltweite Deckung bei Asienreisen!) Bei Fragen zu den Versicherungen helfen wir gerne. Die Reiseversicherungen sind auch online buchbar z.B. bei der ELVIA Versicherung, www.elvia.ch

7. Haftung
Die Haftung von Wanderlust beschränkt sich in jedem Fall auf Höhe und Umfang des vereinbarten Angebotes und erfasst nur den unmittelbaren Schaden.
- Haftungsausschluss:
Es besteht kein Haftungsanspruch bei Versäumnissen des Kunden sowie bei höherer Gewalt oder Ereignissen, welche Wanderlust oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte (z.B. Programmänderungen infolge behördlicher Massnahmen, Streik, Epidiemien, Witterungsverhältnisse, Flugplanänderungen, Verspätung Dritter usw.)
Der Reiseteilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an Veranstaltungen und Sportaktivitäten teil, die er direkt vor Ort bucht. Für Leistungen, welche der Reiseteilnehmer während der Reise nicht beansprucht (Ausflüge, Besichtigungen, Mahlzeiten usw.), besteht kein Anspruch auf Vergütung.
Die Leistungsträger wie Fluggesellschaften, Busunternehmen sowie andere Transportführer haften im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften, internationaler Abkommen und nationaler Gesetze für die Erbringung ihrer Leistungen grundsätzlich in eigener Verantwortung direkt gegenüber dem Reiseteilnehmer.
An Bergbesteigungen, Wanderungen, Radtouren, Bootsfahrten und anderen Sportaktivitäten sowie Unternehmungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind, nimmt der Reiseteilnehmer auf eigenes Risiko teil. Wanderlust ist für Ansprüche aus Berufshaftpflicht mit einem Deckungsumfang von CHF 5’000’000.- pro Schadenfall versichert.

8. Programmänderungen
Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Fluggesellschaft, Ausflüge usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. Bei Programmänderungen vor Reisebeginn werden Sie baldmöglichst darüber informiert. Sind Änderungen während der Reise notwendig (z.B. aufgrund höherer Gewalt, Ausfall von Transportmitteln, Witterungsbedingungen, neuer staatlicher Bestimmungen, etc.) so sind wir bemüht die beste Ersatzleistung zu finden. Allfällige Mehrkosten gehen hierbei zu Lasten des Kunden und werden ausdrücklich anerkannt. In manchen Fällen sind diese Mehrkosten durch die obligatorische Reise-Assistanceversicherung gedeckt; es gelten die entsprechenden Versicherungsbedingungen.
Ändert der Reiseteilnehmer selbst das Programm während der Reise oder bricht er diese ab, so gehen sämtliche Kosten zu seinen Lasten, sofern sie bei Abbruch der Reise aus zwingenden Gründen nicht, teilweise oder vollständig durch die Reise-Assistance-Versicherung gedeckt sind. In diesem Fall muss die Versicherung umgehend kontaktiert werden.

9. Pass, Visa, Impfungen, Zoll
Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde Angaben zu den Pass- und Visavorschriften sowie zu den Gesundheitsvorschriften, welche für die gebuchte Reise/Tour zu beachten sind. Für das Einhalten der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist der Kunde verantwortlich.

10. Einerzimmer
Gebuchte Einzelzimmer können nicht immer garantiert werden. Ist ein bestätigtes Einzelzimmer nicht verfügbar, so hat der Reiseteilnehmer Anspruch auf Rückerstattung des für diese Nacht bezahlten Zuschlages. Allein reisende Personen haben die Möglichkeit, ein „halbes Doppelzimmer" zu buchen. Sollte jedoch das Zimmer nicht mit zwei Personen besetzt werden können, so behalten wir uns vor, eine Umbuchung auf ein Einerzimmer vorzunehmen und den entsprechenden Zuschlag zu verrechnen.

11. Beanstandungen, Reklamationen
Sollte der Kunde während der Reise/Tour Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen diese unverzüglich der Reiseleitung oder dem Leistungsträger gemeldet werden. Diese werden sich bemühen, die Mängel an Ort und Stelle zu beheben. Ist dies nicht möglich muss eine schriftliche Bestätigung der Beanstandungen eingeholt und bis spätestens 30 Tage nach Rückkehr an Wanderlust eingereicht werden.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Ilanz, Graubünden

13. Sonstiges
Im Preis eingeschlossene Leistungen sind im Detailprogramm aufgelistet. Preisänderungen vorbehalten.

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